J-1 Visum

J-1 Visum

Das J-1 Visumprogramm für ein Praktikum in den USA

FAQ’s zur Auslandskrankenversicherung

Bin ich auch im Heimatland abgesichert?

Bei einer Buchung ab 6 Monaten, ist man bis zu 4 Wochen des gesamten Versicherungszeitraum auch im Heimatland versichert.

Für wen ist diese Versicherung geeignet?

Diese Versicherung ist für Antragsteller, die sich für ein Visum in den USA bewerben, geeignet.

Gibt es eine Höchstgrenze und eine Selbstbeteiligung?

Die Versicherung bietet einen Kostenersatz von 100% ohne Limit im Schadensfall und hat keine Selbstbeteiligung.

Gibt es eine Vertretung bzw. einen Ansprechpartner der Versicherung in den USA?

Unser Partner für die Auslandsversicherung hat Büros in Deutschland und in den USA. Dort werden die Schadensfälle für die USA und Kanada betreut. Es steht Ihnen ebenfalls eine Hotline zur Verfügung, die von jedem Land aus erreichbar ist.

Gilt die Haftpflicht auch, wenn ich mir ein Auto miete/kaufe?

Nein. Diese Privathaftpflichtversicherung gilt nur für Sie. Bei einem Autokauf oder Leihwagen müssen Sie eine zusätzliche Pkw-Haftpflichtversicherung abschließen. Achten Sie hier bei Leihwagen auf spezielle Angebote, die meist von den Autovermietern kostengünstig angeboten werden.

Hat die Auslandsversicherung eine Vertretung bzw. einen Ansprechpartner in den USA?

Unser Partner der Auslandsversicherung hat zahlreiche Büros in Deutschland und den USA, ebenfalls steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, die von jedem Land aus erreichbar ist.

Ich werde ins Ausland ziehen. Ist dann diese Versicherung auch für mich geeignet?

Bei einem maximalen Aufenthalt von 18 Monaten ist diese Versicherung ausreichend. Bei längeren Aufenthalten ist es besser, sich im jeweiligen Zielland zu versichern, da diese Versicherung z.B. keine Vorsorgeuntersuchungen abdeckt.

Für diejenigen, die sich längerfristig im Ausland aufhalten möchten (über 18 Monate), ist es empfehlenswert sich vor der Ausreise zu versichern, um sich dann im Ausland über die vielfältigen Versicherungsangebote zu informieren.

Kann ich diese Versicherung jederzeit stornieren oder verlängern?

Ja, die Versicherung kann jederzeit verlängert oder storniert werden, es ist aber anzumerken, dass bei einer Stornierung eine Stornogebühr von EUR 0,35 Euro pro Tag und Person fällig ist.

Kann ich meine Familie bzw. Kinder versichern?

Die Versicherung kann für jede Person einzeln zwischen 1 und 60 Jahren abgeschlossen werden. Eine Familienversicherung, in der Eltern und ihre Kinder in einem speziellen Tarif zusammengefasst sind, gibt es nicht.

Kann ich meine Versicherung im Heimatland während meines Auslandaufenthaltes kündigen?

Dies sollte mit der eigenen Krankenversicherung geprüft werden. Meist empfiehlt es sich jedoch den Versicherungsschutz auch im Heimatland beizubehalten, um z.B. bei einer vorzeitigen Rückkehr abgesichert zu sein. Es bieten viele Versicherungen eine Art „ruhende Mitgliedschaft“ an, bei der der Mitgliedsbeitrag während des Auslandsaufenthaltes geringer ist. Es ist empfehlenswert bei der eigenen Krankenversicherung in Deutschland nach solchen Möglichkeiten zu fragen.

Müssen sämtliche Belege und Diagnosen übersetzt werden?

Nein, es müssen die Rechnungsurschriften oder Zweitschriften mit einer Bestätigung eines anderen Versicherungsträgers über die gewährten Leistungen vorgelegt und die geforderten Nachweise erbracht werden. Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten. Rezepte müssen den Namen des Medikaments, den Preis und einen Quittungsvermerk beinhalten (siehe genauere Ausführungen in den Versicherungsbedingungen).

Kann ich eine Police in englischer Sprache erhalten?

Ja. Sie können eine englische Versicherungspolice anfordern. Bitte geben Sie einfach bei der Buchung den Wunsch nach einer englischen Leistungsbescheinigung an.

Warum ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein?

Eine ausreichende Versicherung ist für das Ausland sehr wichtig. So können z.B. in den USA sehr hohe Behandlungskosten entstehen, die weit über die Verhältnisse im Heimatland hinaus gehen können.

Was ist zu tun im Krankheitsfall und wie erfolgt die Kostenübernahme?

Bei einem notwendigen Arztbesuch muss dem Arzt vor der Behandlung die Insurance Confirmation gezeigt werden. Der Arzt sendet dann meist die Rechnungen der Behandlung direkt an den Versicherungsträger. Falls der Arzt darauf besteht, dass die Rechnung sofort zu zahlen ist, muss die Originalrechnung an die Versicherung geschickt werden.

Es empfiehlt sich kleinere Rechnungen sofort vor Ort zu begleichen und dann die Originalrechnungen dem Versicherungsträger zu schicken, der Ihnen dann die Kosten zurückerstattet. Bitte machen Sie vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Bei größeren Beträgen sollte sich der Arzt mit dem Versicherungsträger über die Hotline selbst in Verbindung setzen.

Wie definiert sich „das notwendige Maß“ einer medizinischen Behandlung?

Es werden die Leitungen für die landestypischen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel erstattet, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Es werden ebenfalls die Kosten für Methoden und Arzneimittel erstattet, die in der Praxis anerkannt sind.

Diese ärztlichen Behandlungen beinhalten (siehe AGB § 4 I.)

Heilbehandlungskosten:
  • ärztlich verschriebene Medikamente, Verband- und Heilmittel, jedoch keine Nähr-, Stärkungs- sowie kosmetische Präparate
  • ärztlich verordnete Strahlen- und Lichtbehandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • stationäre Behandlung (siehe § 4 I. f)
  • Krankentransport zum nächsten Krankenhaus bzw. Arzt
Zahnbehandlungskosten:
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz Einschränkungen der Versicherungsleistungen (genaue Ausführung siehe § 5)
  • es werden keinerlei Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernommen
  • keine Leistungspflicht, bei Krankheit und ihre Behandlung, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannt war
  • Behandlungen von geistiger und seelischer Störung und Erkrankung
  • ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort
Wie finde ich den passenden Arzt?

Die Versicherung bietet einen Assistance Service an. Unter einer gebührenfreien Hotline wird Ihnen dort der passende Arzt in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes genannt.

Speziell für die USA können Sie im CNN Netzwerk über den Link http://firsthealth.coventryhealthcare.com/ nach Ärzten suchen.

Wie lange kann ich diese Versicherung maximal abschließen?

Diese Versicherung hat eine maximale Laufzeit von 18 Monaten (549 Tage).