J-1 Visum

J-1 Visum

Das J-1 Visumprogramm für ein Praktikum in den USA

Das Praktikum

Darf man während des Praktikums etwas verdienen?

Ja. Wenn Ihnen Ihr Praktikumsunternehmen eine Praktikumsvergütung angeboten hat, können Sie diese gern annehmen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht außerhalb des Praktikums noch etwas dazuverdienen, da dies mit dem J-1 Visum (cultural exchange visa) nicht erlaubt ist. Missachtung kann zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen.

Gilt der Visumservice nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Kalifornien haben?

Nein. Sie können den Visumservice nutzen, unabhängig davon, in welchem U.S. Bundesstaat Ihr Praktikumsunternehmen seinen Sitz hat. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumstelle in einem anderen Bundesstaat als Kalifornien behilflich.

Kann auch ein Praktikum in einem kleinen Unternehmen erfolgen?

Grundsätzlich ist auch ein Praktikum in einem kleineren Unternehmen möglich. Wenn Ihr Gastunternehmen jedoch noch nicht an unserem Visumsprogramm teilgenommen und weniger als 25 Mitarbeiter und/oder weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz hat, muss es während des Visumprozesses von den zuständigen US Behörden besucht werden. Dieser sogenannte „On-Site-Visit“ kostet einmalig EUR 200,00, welche von Ihnen bzw. dem Gastunternehmen getragen werden müssen.

Kann mir die GACC California ein Praktikum in den USA vermitteln?

Grundsätzlich ist die GACC California für die Organisation des DS-2019 sowie Fragen rund um das Visum zuständig. Durch die enge Zusammenarbeit mit den amerikanischen Unternehmen haben wir aber ausgezeichnete Kontakte vorzuweisen. Melden Sie sich einfach per e-mail oder über unser Kontaktformular und berichten Sie uns über Ihr Praktikumsvorhaben. Wir schauen dann, wie wir Ihnen weiterhelfen und Ihre Wünsche in puncto Praktikum berücksichtigen können.

Muss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?

Nein, Ihr Praktikumsunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California, Inc. sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.

Muss ich einen schriftlichen Praktikumsvertrag vorweisen können?

Nein. Für den Visumsantrag reicht es aus, wenn Sie von Ihrem Praktikumsunternehmen eine sichere Zusage erhalten haben, in welcher Form dies auch sein mag.

Wann ist ein „On-Site-Visit“ nötig?

In manchen Fällen ist es nötig, dass ihr Praktikumsunternehmen durch die U.S. Behörden besucht wird, um sicherzustellen, dass die nötigen Voraussetzungen für ein Praktikum gegeben sind. Sollte Ihr Unternehmen schon einmal mit uns zusammengearbeitet haben, ist dies nicht mehr nötig. Handelt es sich um ein neues Unternehmen, so muss ein On-Site-Visit nur stattfinden, wenn

  • das Unternehmen am Praktikumsort weniger als 25 Mitarbeiter hat und/oder
  • der Jahresumsatz 3 Millionen Dollar nicht übersteigt.

Dabei wird der potenzielle Arbeitsplatz besichtigt, Fragen zum geplanten Praktikum gestellt, sowie das Gebäude und Büro photographisch dokumentiert.

Die Gebühr für den On-Site-Visit beträgt EUR 200,00 und ist von Ihnen oder Ihrem Gastunternehmen zu tragen.

Was ist bei Praktika in der Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie zu beachten?

Die Dauer des Visums bei Praktika in der Hotellerie, bei denen Sie in verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Housekeeping, Rezeption, Guest Services usw.) tätig sind, ist sowohl in der J-1 Intern als auch in der J-1 Trainee Kategorie auf maximal 12 Monate beschränkt.

Wenn Sie jedoch ein Praktikum ausschließlich im gehobenen Management eines Hotels absolvieren, ist eine Dauer von 18 Monaten für J-1 Trainees möglich.

Gleiches gilt für Praktika im Tourismusbereich (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüros) und in der Gastronomie.

Welche Kriterien muss das Praktikumsunternehmen erfüllen?

Um ein J-1 Visum in der Kategorie INTERN oder TRAINEE erhalten zu können, muss Ihr Praktikumsunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Employer Identification Number (EIN) muss vorhanden sein
  • aus der Webseite des Gastunternehmens müssen Postanschrift, E-mail Adresse und Telefonnummer hervorgehen
  • Bestätigung der Unfallversicherung (Workman’s Compensation) ist Pflicht
  • wenn Ihr Gastunternehmen bisher noch nicht an unserem J-1 Visumsprogramm teilgenommen hat und weniger als 25 Mitarbeiter und/oder weniger als 3 Mio US Jahresumsatz hat, muss das Unternehmen von den zuständigen Behörden in den USA besucht werden
  • Das Verhältnis der Anzahl der Praktikanten zur Anzahl der Vollzeitmitarbeiter im Unternehmen darf nicht größer als 1/3 sein.
Welche Praktika kann ich annehmen?

Ihr Praktikum muss einen klaren Bezug zu Ihrem Studium bzw. Ihrem Werdegang haben. Zum Beispiel: Sie absolvieren ein Studium im Medienbereich, möchten ein Praktikum in einer Personalagentur absolvieren und haben neben Ihrem Studium bereits Erfahrungen in der Personalbranche gesammelt. Da das Praktikum keinen erkennbaren Bezug zu Ihrem Studium hat, wäre nur ein Praktikum in der Medienbranche möglich.

Praktika sind u.a. in folgenden Bereichen möglich:

  • Kunst & Kulturbereich (Theater, Film, Mode, Fotografie, etc)
  • Management (Business Management, Hotel Management, etc.)
  • Business Administration (Marketing, Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Versicherung, etc.)
  • Wirtschaft und Finanzen (Internationaler Handel, Bankwesen, Aktienmarkt, etc.)
  • Naturwissenschaften (Biologie, Biochemie, Geologie. Organische Chemie, Gewässerkunde, Luftfahrt, etc.)
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei
  • Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Informatik, Maschinenbau, etc.)
  • Architektur (Innen- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, etc.)
  • Mathematik (Mathematische Analysen, Statistik, Algebra, Angewandte Mathematik)
  • Industrielle Tätigkeiten (Wirtschaftingenieurwesen, Wirtschaftsbeziehungen, etc.)
  • Öffentliche Verwaltung und Recht (Öffentlichkeitsarbeit, Internationales Recht, Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil- und Umweltrecht, etc.

Einige Berufe setzen in den USA keine Berufsausbildung voraus. Diese sogenannten unskilled occupations dürfen mit einem J-1 Visum während Ihres Praktikums nicht ausgeübt werden. Hierzu zählen u.a. Rezeptionist, Buchhalter, Büroangestellter, etc.

Bitte beachten Sie, dass Praktika im medizinischen, sozialen Bereich (z.B. Human- und Veterinärmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Therapie, etc.) und im Bereich Lehramt nur mit Einschränkungen erlaubt sind. Ein direkter Patienten-, Kinder- sowie Tierkontakt ist nicht zulässig, erlaubt sind jedoch Tätigkeiten im administrativen Bereich, im Labor, Assistenz bei Forschungsvorhaben, etc.

Muss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?

Nein, Ihr Praktikumsunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.

Darf ich mit einem J-1 Visum ein zweites Praktikum in den USA beginnen?

Nein. Ein J-1 Visum ist immer an ein bestimmtes Praktikum und damit an eine Firma für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Daher darf man mit demselben J-1 Visum kein zweites Praktikum in einem anderen Unternehmen beginnen.