- Wie hoch sind die Programmkosten für das J-1 Visumprogrammm?
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Die Gebühr für unseren Service richtet sich nach der Länge der Praktikumsdauer und beginnt bei EUR 750,00 für Trainees und EUR 1050 für Interns (zuzüglich Konsulats- und SEVIS-Gebühr). Weitere Informationen: Siehe Preise und Gebühren.
- Benötige ich eine Versicherung für die Zeit meines Praktikums?
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Ja. Alle Praktikanten sowie deren mitreisende Angehörige (J-Visum) müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. Dies können Sie entweder über unseren lizensierten Versicherungspartner erledigen oder sich selbst um einen äquivalenten Versicherungsschutz kümmern.
- Kann ich den Vertrag zum Visumprogramm innerhalb einer Frist widerrufen?
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Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (per Brief, Fax oder eMail). Der Widerruf ist zu richten an GACC CA, Petersstraße 28, 04109 Leipzig; Fax: 0341 2252025; eMail: [email protected]
- Kann man ein Praktikum in den USA direkt nach dem Abitur absolvieren?
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Nein, leider ist dies aufgrund der Bestimmungen des Department of Homeland Security nicht möglich. Erst wenn man über mindestens 5 Jahre Vollzeit Berufserfahrung verfügt bzw. an einer Fachhochschule oder Universität länger als zwei Semester studiert hat, qualifiziert man sich für das J-1 Programm. Es ist in diesem Fall jedoch möglich, als Volunteer in die USA zu gehen. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
- Kann mein Praktikumsunternehmen die Kosten für mein Visum übernehmen?
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Sollte Ihr Unternehmen die Bereitschaft erklären, einen Teil oder sogar die gesamten Visumkosten zu übernehmen, so werden wir uns mit Ihrem Unternehmen in Verbindung setzen. Sollten Sie sich schon angemeldet haben und die Bearbeitungsgebühren bereits gezahlt haben, erhält das Unternehmen eine Rechnung von uns. Sie erhalten daraufhin eine Gutschrift sobald die Unternehmenszahlung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie vor der Anmeldung bereits wissen, dass Ihr Unternehmen die Kosten für den Visumsantrag übernehmen werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann kann die Gebühr auch von Anfang an von Ihrem Gastunternehmen beglichen werden.
Sollten Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich noch nicht angesprochen haben, werden wir dies mit gern Ihnen gemeinsam tun.
- Muss ich die durch Ihren Versicherungspartner angebotene Versicherung abschließen?
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Nein, die von unserem lizensierten Versicherungspartner angebotene Versicherung ist optional. Jedoch ist es gerade in den USA wichtig, sich ausreichend zu versichern. Prüfen Sie daher die Versicherungsangebote genau. Wenn Sie bereits eine Auslandsversicherung haben und sich nicht sicher sind, ob diese Ihnen ausreichend Versicherungsschutz bietet, sprechen Sie uns an.
- Müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit mit der Bearbeitung begonnen werden kann?
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Nein. Das ist nicht nötig. Um mit der Bearbeitung zu beginnen, benötigen wir die Teilnahmeerklärung, die Einverständniserklärung und Ihren Lebenslauf. Um diese downloaden zu können, müssen Sie sich registrieren. In Ihrem Account finden Sie außerdem weitere wichtige Unterlagen, wie etwa zum Ablauf des Visumsprozesses.
- Warum ist die Bearbeitung meines Visumantrags so teuer?
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Das Prüfen eines Visumantrags ist ein sehr komplexes Verfahren, das mit viel Aufwand verbunden ist, da das U.S. Department of State die Einreisevorschriften seit dem 11.09.2001 extrem verschärft hat.
Vor allem das DS-7002, Ihr Trainingsplan, stellt die meisten Unternehmen vor eine große Herausforderung und nicht selten sagen Unternehmen in dieser Phase ihrem Praktikanten kurzfristig ab, da es ihnen zuviel Aufwand ist. In unserem Service können wir das Risiko minimieren, dass Probleme auftreten, da wir und unser amerikanisches Büro in ständigem Kontakt mit dem Unternehmen stehen und bei der Erstellung des Trainingsplanes behilflich sind. Es empfiehlt sich also, besser ein paar Euro mehr auszugeben und damit annähernd sicher zu gehen, dass man am Ende das Visum auch erhält.
- Was ist alles in der Versicherung enthalten, die unser lizensierter Versicherungspartner anbietet?
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In der Versicherung sind alle wichtigen Teilversicherungen enthalten, die Sie in den USA benötigen: Eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung.
Prüfen Sie Versicherungsangebote genau. Vorteil dieser Versicherung ist, dass Sie im Krankheitsfall keinen Eigenanteil zahlen müssen und die Kosten der Behandlung zu 100% erstattet bekommen. Prüfen Sie Angebote darauf, ob Sie 50 bis 100 Dollar pro Krankheitsfall zuzahlen müssen. Prüfen Sie auch, was nicht versichert ist.
Ausführliche Informationen, die Vertragsbedingungen und ein Tarifblatt finden Sie hier.
- Was ist die Konsulatsgebühr?
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Die U.S.-Konsulate erheben für jede Visumsbearbeitung eine Konsulatsgebühr.
Diese beträgt derzeit USD 160,- und ist vor dem Konsulatstermin zu entrichten. Die gezahlte Konsulatsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
- Was ist die SEVIS-Gebühr?
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Seit dem 01.09.2004 wird eine zusätzliche Gebühr, die SEVIS-Gebühr („Student and Exchange Visitor Information System“) von USD 180,- für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen erhoben. Der Zahlungsnachweis muss bei Ihrem Konsulatstermin vorgelegt werden. Die Erhebung dieser Gebühr wurde beschlossen, um alle ausländischen Studierenden und Forscher sowie gegebenenfalls deren Angehörige elektronisch zu erfassen. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Praktikumsvorhaben sowie einen Nachweis der finanziellen Mittel und notwendiger Versicherungen.
Zudem dient SEVIS der permanenten Kontrolle Ihres Aufenthalts, so dass Sie gefordert sind, innerhalb der ersten 20 Tage nach Ihrer Ersteinreise in die USA Ihre U.S.-Wohnadresse zu bestätigen sowie uns über eventuelle Wohnungswechsel innerhalb der USA binnen 10 Tagen zu informieren. Dies gilt ohne Einschränkung während der gesamten Zeit Ihres USA-Aufenthalts. Sollten Sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, wird die US-amerikanische Einwanderungsbehörde automatisch und ohne weitere Nachfragen Ihre Ausreise aus den USA veranlassen. Wird Ihr Aufenthalt auf diesem Weg beendet, halten Sie sich ab diesem Zeitpunkt illegal in den USA auf. Darüber hinaus drohen Ihnen Probleme bei zukünftigen Visumsanträgen.
- Welche Kosten bekomme ich zurückerstattet, wenn mein J-1 Visumantrag abgelehnt wird?
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Sollte Ihr Visum von der US Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumkosten zurückbekommen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die Ihnen nach der kostenlosen Registrierung zum Download zur Verfügung steht.
Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider in keinem Fall erstattet werden.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein J-1-Visum beantragen zu können?
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Sie können am J-1 Visumsprogramm teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Studenten
- Ihre Praktikumsdauer 12 Monate nicht überschreitet
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind
- Sie Ihr Praktikum entweder während ihres Studiums (nach dem 2. Fachsemester) oderinnerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studium absolvieren
- Sie einen sicheren Praktikumsplatz haben
- Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
- Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300,- p.M. nachweisen können
- Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
- Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen
Absolventen und Berufstätige
- Ihre Praktikumsdauer 18 Monate nicht überschreitet (Ausnahme: Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie)
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind
- Sie ein abgeschlossenes Studium, sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in dem Bereich verfügen oder eine Berufsausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Bereich haben
- Sie einen sicheren Praktikumsplatz mit klarem Bezug zu Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium haben
- Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
- Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300,- p.M. nachweisen können
- Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
- Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen.
- Wo und wie kann/muss ich das J-1 Visum beantragen?
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Jeder Visumantrag läuft in erster Instanz über eine Visumagentur, die vom US Department of State lizenziert ist, das Visumsvordokument DS-2019 auszustellen. Hier werden wir gern für Sie aktiv und organisieren für Sie dieses wichtige Dokument, denn ohne DS-2019 kein Visum und ohne Visum kein USA-Praktikum!
Füllen Sie dazu einfach unser Anmeldeformular zum Visumservice aus, nachdem Sie sich registriert haben. Sie erhalten im Folgenden eine Zahlungsaufforderung, und sobald diese Visumsgebühr bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Auftrags und geben Ihnen genaue Instruktionen zum weiteren Verfahren. Befolgen Sie einfach unsere Hinweise und erfahrungsgemäß nach ca. 4-8 Wochen kann Ihr DS-2019 in Ihrem Briefkasten liegen!
Sobald Sie das DS-2019 erhalten haben, müssen Sie sich um einen Interviewtermin in dem für Sie zuständigen Konsulat kümmern. Auch hier werden wir Sie als Teilnehmer unseres Visumprogramms mit allen nötigen Informationen sowie zusätzlich auszufüllenden Unterlagen versorgen. Der Konsulatsbeamte, der Sie interviewt, entscheidet schließlich über die Bewilligung Ihres Visumantrags.
- Was ist der Express Service?
- Eine Expressbearbeitung ist immer nur auf Anfrage verfügbar und kann nicht abgeschlossen werden sofern ein Firmenbesuch (On Site Visit) bei der Firma durchgeführt werden muss. Im Expressverfahren werden Ihre Unterlagen beim U.S. Sponsor schneller bearbeitet, so dass sich die Bearbeitungszeit um etwa die Hälfte der Zeit verkürzt. Sobald die Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma vollständig beim Sponsor vorliegen, beginnt die Expressbearbeitung. Die Gebühr beträgt EUR 800. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr bspw. im Falle einer Ablehnung, Stornierung des Antrages oder verzögerten Zuarbeit der Gastfirma nicht zurückerstattbar ist.
