J-1 Visum

J-1 Visum

Das J-1 Visumprogramm für ein Praktikum in den USA

Allgemeines

Ist es garantiert, dass ich mein Visum bekomme, nachdem ich das DS-2019 erhalten habe?
Leider nein. Die finale Entscheidung über die Vergabe eines Visums wird immer nach dem Visumsinterview und Einreichung aller nötigen Dokumente beim Konsulat getroffen. Unsere Aufgabe als Visumssponsor ist es, Sie unter Einhaltung aller rechtlichen Aspekte bestmöglich auf diesen Konsulatstermin vorzubereiten. Ablehnungen können dann vorkommen, wenn beispielsweise deutlich wird, dass Sie mit einem J-1 Visum einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA bezwecken.
Wie kann ich mich zum Programm anmelden?

Mit dem Ausfüllen dieses kurzen Formulars erhalten Sie ein Login und haben sofort online Zugang zu den Anmeldeunterlagen und weiteren wichtigen Dokumenten. Parallel erhalten Sie diese auch als PDF-Datei per eMail.

Nachdem Sie im 1. Teil Ihren Account angelegt haben, loggen Sie sich bitte ein und füllen die Teilnehmerdaten im 2. Teil aus. Dies können Sie gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt tun.

Hinweis: Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung für das J-1 Visumsprogramm. Ihre verbindliche Anmeldung kommt erst durch Ihre Zusendung der Anmeldeunterlagen an uns zustande. Das Anlegen dieses Accounts ist kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.

Benötige ich wirklich ein Visum für ein Praktikum in den USA?

Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein J-1 Visum, das die gesamte Dauer Ihres Praktikums abdeckt – unabhängig davon, ob dies vergütet ist oder nicht. Das J-1 Visum beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Genehmigung Praktikantentätigkeiten in einem U.S. Unternehmen nachzugehen. Ohne ein solches J-1 Visum wird Ihnen in jedem Fall die Einreise in die USA und damit die Praktikumsaufnahme verweigert! Da dieses Visum auf Ihr bestimmtes Praktikum zugeschnitten ist, dürfen Sie auch nicht eigenmächtig Ihre Pläne in den USA ändern. Dies muss in jedem Fall mit der Sponsororganisation des Visums abgesprochen werden.

Ist die GACC California auch Ansprechpartner für andere Visumstypen außer J-1?

Im Rahmen dieses Programms kümmert sich die GACC California um die Vermittlung von DS-2019-Formularen, die für J-1 Visumsanträge benötigt werden. Dennoch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei anderen Visumanträgen wie z.B. dem B-1 Visum für touristische und geschäftliche Zwecke an. Weiterhin bieten wir auch unseren Service für das E-1 Visum und das L-1 Visum an. Fragen Sie einfach bei uns nach!

Kann mir die GACC California garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?

Nein. Diese Garantie wird Ihnen niemand geben können. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt allein davon ab, ob sowohl Sie als auch das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen für ein J-1 Visum geeignet sind und alle erforderlichen Informationen eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und die Aufgabe von Visasponsoren, wie der GACCCA, besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen. Häufige Gründe, warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z.B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Praktikumunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Ihrem Heimatland.

Können mich mein(e) Kinder/Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?

Generell ja. Der Ehepartner sowie leibliche Kinder bis zum 21. Lebensjahr können Sie während des Praktikums begleiten. Allerdings muss für jeden Mitreisenden das J-2 Visum beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.

Wann sollte das Visum beantragt werden?

Erfahrungsgemäß dauert es vom Ausfüllen der Teilnahmeerklärung bis zum Erhalt des Visums etwa 4-8 Wochen.

Der Zeitraum ist allerdings abhängig von der Zuarbeit Ihres Gastunternehmens sowie von der Rücksendung Ihrer Unterlagen an uns. Um Verzögerungen der Einreise und somit des Praktikumsbeginns zu vermeiden, ist es daher ratsam, mit dem Visumsantrag so früh wie möglich zu beginnen.

Warum gibt es ein J-1 Visa-Program?

Nach den Bestimmungen des U.S. Department of State gelten Praktika in den USA nicht als Arbeitsaufenthalte, sondern als Aufenthalte, die dem kulturellen Austausch dienen. Sie werden daher im Rahmen von entsprechenden Austauschprogrammen durchgeführt. Man benötigt dafür ein sogenanntes J-Visum (cultural exchange visa).

Was bedeutet es, einen „Sponsor“ zu haben?

Anders als in den meisten Ländern üblich, haben die amerikanischen Behörden einen Teil des Visumverfahrens an Organisationen delegiert, die als legal sponsor, damit quasi als verlängerter Arm der US-Botschaft, fungieren und für die Durchführung der Programme gemäß den US-Bestimmungen verantwortlich sind. Es führt daher kein Weg an einer Organisation vorbei. Die US-Botschaften bzw. Konsulate stellen nur das J-Visum aus, und zwar unter Vorlage des DS-2019.

Erhältlich ist das DS-2019 durch die Teilnahme an unserem Visumsprogramm und kann auch von der GACCCA als designierter Sponsor ausgestellt werden. Unsere Aufgabe besteht darin, das DS-2019 auszustellen bzw. zu vermitteln und die Einhaltung der amtlichen amerikanischen Bestimmungen zu gewährleisten. Voraussetzung für das DS-2019 ist eine Stellenzusage aus den USA, die nach strengen Kriterien geprüft wird. Wird das Stellenangebot gutgeheißen und sind alle weiteren Programmpunkte erfüllt, wird das DS-2019 ausgestellt. Erst danach kann das J-Visum bei der U.S. Botschaft beantragt werden. Die Reihenfolge ist also immer folgendermaßen: erst die Stelle, dann das DS-2019, dann das J-Visum.

Wie vergleiche ich unterschiedliche Angebote verschiedener Visa-Agenturen?

Vergleichen lohnt immer und nicht nur beim Preis!

Oberfächlich kann ein Angebot verlockend aussehen, doch die wirklich wichtigen Dinge sind die vielen kleinen Details des jeweiligen Programms. Meist bemerkt man diese erst, wenn man bereits einen Service beauftragt hat. Dann ist es meistens zu spät und man muss mit etwaigen Nachteilen leben.

Hier eine Liste, die Sie prüfen können, um den optimalen Anbieter zu finden:

  • Wie qualifiziert ist die Beratung?
  • Welcher Gesamtpreis über den Gesamtzeitraum erwartet Sie?
  • Wie groß ist die Hilfestellung, die Antragsformulare auszufüllen bzw. wird Ihr Unternehmen mitarbeiten?
  • Ist die Versicherung optional oder Pflichtbestandteil, den Sie nehmen müssen? Wie sind die Leistungen der Versicherung? Wie hoch sind die Zuzahlungen pro Krankheitsfall?
  • Wieviele Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen?
  • Wie bürokratisch ist das Programm? z.B. Anzahl der Referenzschreiben Wie wirken sich die geforderten Unterlagen auf den Bearbeitungszeitraum aus?
  • Wieviele Ausschlussbedingungen und Nebenbedingungen gibt es? z.B. VollzeitstudentIn nach dem 2. Fachsemester
  • Kann ich in der Zukunft Nachteile durch die Teilnahme an einem Programm haben? z.B. 2 years home residence requirements usw.
  • Wie lange betragen die Bearbeitungszeiten?
Warum muss das J-1 Programm eine interkulturelle Komponente beinhalten?
Das J-1 Programm bietet Teilnehmern und Amerikanern die Möglichkeit sich über Erfahrungen, Meinungen etc. auszutauschen, Vorurteile und Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen und die Beziehungen zwischen U.S. Bürgern und anderen Nationalitäten auszubauen. Die interkulturelle Komponente während des Aufenthaltes gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, die amerikanische Gesellschaft und Kultur außerhalb ihres Praktikums kennen zu lernen, ihre eigene Kultur mit den U.S. Bürgern zu teilen, tolerant und respektvoll mit anderen Kulturen umzugehen, sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu entdecken.
Welche Kriterien muss ich als Bewerber für ein J-1 Visum erfüllen?
Zunächst muss geklärt werden, für welche J-1 Kategorie man sich qualifiziert. J-1 Intern oder J-1 Trainee? Als J-1 Intern müssen Sie mindestens 2 volle Semester an einer Hochschule außerhalb den USA studiert haben, bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Ist Letzteres der Fall, muss Ihr Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss beginnen. Als J-1 Trainee müssen Sie ein abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums in demselben Bereich nachweisen. Alternativ ist ein J-1 Trainee Visum auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im selben Bereich möglich. Generell gilt eine Altersbegrenzung von 35 Jahren. Des Weiteren muss das Praktikum einen deutlichen Bezug zu Ihrem akademischen/beruflichen Werdegang haben.