J-1 Visum

J-1 Visum

Das J-1 Visumprogramm für ein Praktikum in den USA

Ablauf

An wen wende ich mich bei Problemen während meines Praktikums?

Die GACC California hat für Sie immer ein offenes Ohr. Zögern Sie nicht, uns eventuelle Probleme während Ihres Aufenthalts sofort mitzuteilen. Wir setzen uns gern für Sie ein!

Benötige ich einen biometrischen Reisepass?

Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss maschinenlesbar und bei Ausreise aus den USA noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Kann ich in den USA eine Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?

Nein. Das J-1 Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visumbestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Kann ich mein J-1 Visum verlängern?

Ja. Das ist möglich sofern das Visum über uns beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten USA-Praktikum noch nicht ausgereizt haben. Ist Ihr Visum z. B. für ein 10-monatiges Praktikum ausgestellt worden, so können Sie nur noch um höchstens 2 bzw. 8 Monate verlängern. Setzen Sie sich in diesem Fall (unbedingt frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums!) mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung Ihres DS-2019-Formulars zu erreichen. Natürlich können Sie auch kurz nach Deutschland zurückkehren, um dort alles zu organisieren.

Wenn es Ihnen lediglich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Fortsetzung Ihres Praktikums geht, wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Einwanderungsbehörde in den USA: http://dhs.gov/how-do-i/by-type.

Kann ich mich ein zweites Mal um ein J-1 Visum bewerben?

Ja. Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN und TRAINEE kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:

INTERN: Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind. Jedoch gilt hierbei, dass Sie nach Ihrem J-1 Aufenthalt in den USA in Ihr Heimatland zurückkehren müssen und das ein gewisser Fortschritt in Ihren Werdegang erkennbar ist (zb. ein weiteres Semester studiert, Studium abgeschlossen, etc.).

TRAINEE: Wenn Sie ein weiteres J-1 Trainee Visum beantragen möchten, so muss zwischen beiden Visa ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits ein J-1 Intern Visum hatten und nun das J-1 Trainee Visum beantragen möchten. (2-year Regulation)

Hinweis: Das zweite Praktikum sollte nach Möglichkeit nicht in derselben Firma stattfinden und muss andere Aufgaben beinhalten, als das vorherige.

Kann man eine Steuerrückerstattung beantragen?

Ja, beim Internal Revenue Service (IRS), dem amerikanischen Finanzamt kann man im Kalenderjahr nach dem Praktikum eine Steuererklärung einreichen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Rückerstattung qualifizieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Rückerstattung der Federal Taxes. Weitere Informationen finden Sie hier.

Muss man das Einkommen während des Praktikums versteuern?

Ja. Eigentlich sind Praktikanten zwar aufgrund von US Tax Treaties mit verschiedenen Nationen generell von Federal Unemployment, Medicare, Social Security, Federal sowie zum größten Teil State und Local Income Taxes befreit. Diese werden aber meist von Ihrem Arbeitgeber automatisch vom Gehaltscheck abgezogen. Daher können Sie diese zurückfordern indem Sie eine Steuerrückerstattung beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Muss man eine Social Security Number beantragen?

Man kann als Praktikant immer eine Social Security Number beantragen. Es ist jedoch nur zwingend erforderlich, wenn Sie eine Vergütung erhalten, da diese versteuert werden muss. Die Social Security Number ist jedoch auch für andere Angelegenheiten sehr wichtig. Sie dient zur Identifizierung und wird zum Beispiel benötigt um ein Konto zu eröffnen, einen Führerschein zu beantragen und um Steuern zurückerstattet zu bekommen. Sie sollten daher mit Reisepass, dem I-94 Ausdruck, dem DS-2019 und dem „Employer Letter“ beim Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro findet man auf der Homepage Social Security Online unter https://secure.ssa.gov/apps6z/FOLO/fo001.jsp.

Wie lange darf ich mich vor Beginn und nach Ablauf meines Visums bzw. Praktikums in den USA aufhalten?

Mit dem J-1 Visum ist es Ihnen erlaubt bis zu 30 Tage vor dem Beginn Ihres Praktikums in die USA einzureisen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums wird Ihnen gestattet, sich noch weitere 30 Tage legal in den USA zwecks Reisen etc. aufzuhalten. Hierbei wird empfohlen, sich während dieser Periode nur innerhalb der USA zu bewegen, da Probleme bei der Wiedereinreise entstehen können.

Wie lange dauert es, bis ich mein J-1 Visum in den Händen halte?

Die Gesamtdauer des Antragprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.

Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Termin bekommen. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.

Insgesamt sollten Sie also mit 6-10 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Visum in den Händen halten.

Sollte ich meine Abreise bereits während des DS-2019 Antragsprozesses verbindlich planen?

Wir empfehlen Ihnen während des Antragsprozesses noch keine verbindlichen Reisevorbereitungen (z.B. Flug- und Unterkunftsbuchung) zu treffen. Im Falle einer Ablehnung können die daraus entstehenden Kosten nicht zurückerstattet werden. Das gleiche empfehlen wir bei der Vereinbarung des Konsulatstermins. Warten Sie, bis Ihr DS-2019 ausgestellt bzw. Ihr Visum genehmigt wurde.

Wie vereinbare ich einen Termin bei der US-Botschaft wenn ich mein DS-2019 erhalten habe?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Visa-Interview mit der konsularischen Abteilung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Dabei ist es wichtig, die Reisepassnummer, sowie die Nummer Ihres DS-160 Formulars, welches Sie online ausfüllen müssen, parat zu halten, da diese zu Registrierungszwecken benötigt werden.

In Deutschland:

Tel.: 032-22 10 93 243 (Mo-Fr 8:00 – 20:00 Uhr).

Außerdem können Sie auch einen Termin über das Internet vereinbaren. Dazu müssen Sie eine Gebühr von $10 zahlen. Nähere Information dazu finden sie unter http://germany.usembassy.gov/

Deutsche Konsulate für Anträge von J-1 und anderen Nichteinwanderungs-Visa:

Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.

Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.

München: Königinstr. 5, 80539 München.

In der Schweiz:

Tel.: +41(0)315800033 (Mo-Fr 9:00-17:30 Uhr)

Bern: Jubilaumsstrasse 95, 3005 Bern

In Österreich:

Tel.: (0043) (0)72011 6000 (Mo-Fr 8:00 – 20:00 Uhr)

Wien: Parkring 12a, 1010 Wien