In unseren FAQ werden die häufigsten Fragen beantwortet. Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie sich gern telefonisch oder per eMail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Allgemeines
- Ist es garantiert, dass ich mein Visum bekomme, nachdem ich das DS-2019 erhalten habe?
- Leider nein. Die finale Entscheidung über die Vergabe eines Visums wird immer nach dem Visumsinterview und Einreichung aller nötigen Dokumente beim Konsulat getroffen. Unsere Aufgabe als Visumssponsor ist es, Sie unter Einhaltung aller rechtlichen Aspekte bestmöglich auf diesen Konsulatstermin vorzubereiten. Ablehnungen können dann vorkommen, wenn beispielsweise deutlich wird, dass Sie mit einem J-1 Visum einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA bezwecken.
- Wie kann ich mich zum Programm anmelden?
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Mit dem Ausfüllen dieses kurzen Formulars erhalten Sie ein Login und haben sofort online Zugang zu den Anmeldeunterlagen und weiteren wichtigen Dokumenten. Parallel erhalten Sie diese auch als PDF-Datei per eMail.
Nachdem Sie im 1. Teil Ihren Account angelegt haben, loggen Sie sich bitte ein und füllen die Teilnehmerdaten im 2. Teil aus. Dies können Sie gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt tun.
Hinweis: Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung für das J-1 Visumsprogramm. Ihre verbindliche Anmeldung kommt erst durch Ihre Zusendung der Anmeldeunterlagen an uns zustande. Das Anlegen dieses Accounts ist kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.
- Benötige ich wirklich ein Visum für ein Praktikum in den USA?
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Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein J-1 Visum, das die gesamte Dauer Ihres Praktikums abdeckt – unabhängig davon, ob dies vergütet ist oder nicht. Das J-1 Visum beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Genehmigung Praktikantentätigkeiten in einem U.S. Unternehmen nachzugehen. Ohne ein solches J-1 Visum wird Ihnen in jedem Fall die Einreise in die USA und damit die Praktikumsaufnahme verweigert! Da dieses Visum auf Ihr bestimmtes Praktikum zugeschnitten ist, dürfen Sie auch nicht eigenmächtig Ihre Pläne in den USA ändern. Dies muss in jedem Fall mit der Sponsororganisation des Visums abgesprochen werden.
- Ist die GACC California auch Ansprechpartner für andere Visumstypen außer J-1?
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Im Rahmen dieses Programms kümmert sich die GACC California um die Vermittlung von DS-2019-Formularen, die für J-1 Visumsanträge benötigt werden. Dennoch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei anderen Visumanträgen wie z.B. dem B-1 Visum für touristische und geschäftliche Zwecke an. Weiterhin bieten wir auch unseren Service für das E-1 Visum und das L-1 Visum an. Fragen Sie einfach bei uns nach!
- Kann mir die GACC California garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?
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Nein. Diese Garantie wird Ihnen niemand geben können. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt allein davon ab, ob sowohl Sie als auch das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen für ein J-1 Visum geeignet sind und alle erforderlichen Informationen eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und die Aufgabe von Visasponsoren, wie der GACCCA, besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen. Häufige Gründe, warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z.B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Praktikumunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Ihrem Heimatland.
- Können mich mein(e) Kinder/Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?
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Generell ja. Der Ehepartner sowie leibliche Kinder bis zum 21. Lebensjahr können Sie während des Praktikums begleiten. Allerdings muss für jeden Mitreisenden das J-2 Visum beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.
- Wann sollte das Visum beantragt werden?
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Erfahrungsgemäß dauert es vom Ausfüllen der Teilnahmeerklärung bis zum Erhalt des Visums etwa 4-8 Wochen.
Der Zeitraum ist allerdings abhängig von der Zuarbeit Ihres Gastunternehmens sowie von der Rücksendung Ihrer Unterlagen an uns. Um Verzögerungen der Einreise und somit des Praktikumsbeginns zu vermeiden, ist es daher ratsam, mit dem Visumsantrag so früh wie möglich zu beginnen.
- Warum gibt es ein J-1 Visa-Program?
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Nach den Bestimmungen des U.S. Department of State gelten Praktika in den USA nicht als Arbeitsaufenthalte, sondern als Aufenthalte, die dem kulturellen Austausch dienen. Sie werden daher im Rahmen von entsprechenden Austauschprogrammen durchgeführt. Man benötigt dafür ein sogenanntes J-Visum (cultural exchange visa).
- Was bedeutet es, einen „Sponsor“ zu haben?
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Anders als in den meisten Ländern üblich, haben die amerikanischen Behörden einen Teil des Visumverfahrens an Organisationen delegiert, die als legal sponsor, damit quasi als verlängerter Arm der US-Botschaft, fungieren und für die Durchführung der Programme gemäß den US-Bestimmungen verantwortlich sind. Es führt daher kein Weg an einer Organisation vorbei. Die US-Botschaften bzw. Konsulate stellen nur das J-Visum aus, und zwar unter Vorlage des DS-2019.
Erhältlich ist das DS-2019 durch die Teilnahme an unserem Visumsprogramm und kann auch von der GACCCA als designierter Sponsor ausgestellt werden. Unsere Aufgabe besteht darin, das DS-2019 auszustellen bzw. zu vermitteln und die Einhaltung der amtlichen amerikanischen Bestimmungen zu gewährleisten. Voraussetzung für das DS-2019 ist eine Stellenzusage aus den USA, die nach strengen Kriterien geprüft wird. Wird das Stellenangebot gutgeheißen und sind alle weiteren Programmpunkte erfüllt, wird das DS-2019 ausgestellt. Erst danach kann das J-Visum bei der U.S. Botschaft beantragt werden. Die Reihenfolge ist also immer folgendermaßen: erst die Stelle, dann das DS-2019, dann das J-Visum.
- Wie vergleiche ich unterschiedliche Angebote verschiedener Visa-Agenturen?
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Vergleichen lohnt immer und nicht nur beim Preis!
Oberfächlich kann ein Angebot verlockend aussehen, doch die wirklich wichtigen Dinge sind die vielen kleinen Details des jeweiligen Programms. Meist bemerkt man diese erst, wenn man bereits einen Service beauftragt hat. Dann ist es meistens zu spät und man muss mit etwaigen Nachteilen leben.
Hier eine Liste, die Sie prüfen können, um den optimalen Anbieter zu finden:
- Wie qualifiziert ist die Beratung?
- Welcher Gesamtpreis über den Gesamtzeitraum erwartet Sie?
- Wie groß ist die Hilfestellung, die Antragsformulare auszufüllen bzw. wird Ihr Unternehmen mitarbeiten?
- Ist die Versicherung optional oder Pflichtbestandteil, den Sie nehmen müssen? Wie sind die Leistungen der Versicherung? Wie hoch sind die Zuzahlungen pro Krankheitsfall?
- Wieviele Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen?
- Wie bürokratisch ist das Programm? z.B. Anzahl der Referenzschreiben Wie wirken sich die geforderten Unterlagen auf den Bearbeitungszeitraum aus?
- Wieviele Ausschlussbedingungen und Nebenbedingungen gibt es? z.B. VollzeitstudentIn nach dem 2. Fachsemester
- Kann ich in der Zukunft Nachteile durch die Teilnahme an einem Programm haben? z.B. 2 years home residence requirements usw.
- Wie lange betragen die Bearbeitungszeiten?
- Warum muss das J-1 Programm eine interkulturelle Komponente beinhalten?
- Das J-1 Programm bietet Teilnehmern und Amerikanern die Möglichkeit sich über Erfahrungen, Meinungen etc. auszutauschen, Vorurteile und Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen und die Beziehungen zwischen U.S. Bürgern und anderen Nationalitäten auszubauen. Die interkulturelle Komponente während des Aufenthaltes gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, die amerikanische Gesellschaft und Kultur außerhalb ihres Praktikums kennen zu lernen, ihre eigene Kultur mit den U.S. Bürgern zu teilen, tolerant und respektvoll mit anderen Kulturen umzugehen, sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu entdecken.
- Welche Kriterien muss ich als Bewerber für ein J-1 Visum erfüllen?
- Zunächst muss geklärt werden, für welche J-1 Kategorie man sich qualifiziert. J-1 Intern oder J-1 Trainee? Als J-1 Intern müssen Sie mindestens 2 volle Semester an einer Hochschule außerhalb den USA studiert haben, bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Ist Letzteres der Fall, muss Ihr Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss beginnen. Als J-1 Trainee müssen Sie ein abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums in demselben Bereich nachweisen. Alternativ ist ein J-1 Trainee Visum auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im selben Bereich möglich. Generell gilt eine Altersbegrenzung von 35 Jahren. Des Weiteren muss das Praktikum einen deutlichen Bezug zu Ihrem akademischen/beruflichen Werdegang haben.
Das Praktikum
- Darf man während des Praktikums etwas verdienen?
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Ja. Wenn Ihnen Ihr Praktikumsunternehmen eine Praktikumsvergütung angeboten hat, können Sie diese gern annehmen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht außerhalb des Praktikums noch etwas dazuverdienen, da dies mit dem J-1 Visum (cultural exchange visa) nicht erlaubt ist. Missachtung kann zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen.
- Gilt der Visumservice nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Kalifornien haben?
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Nein. Sie können den Visumservice nutzen, unabhängig davon, in welchem U.S. Bundesstaat Ihr Praktikumsunternehmen seinen Sitz hat. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumstelle in einem anderen Bundesstaat als Kalifornien behilflich.
- Kann auch ein Praktikum in einem kleinen Unternehmen erfolgen?
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Grundsätzlich ist auch ein Praktikum in einem kleineren Unternehmen möglich. Wenn Ihr Gastunternehmen jedoch noch nicht an unserem Visumsprogramm teilgenommen und weniger als 25 Mitarbeiter und/oder weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz hat, muss es während des Visumprozesses von den zuständigen US Behörden besucht werden. Dieser sogenannte „On-Site-Visit“ kostet einmalig EUR 200,00, welche von Ihnen bzw. dem Gastunternehmen getragen werden müssen.
- Kann mir die GACC California ein Praktikum in den USA vermitteln?
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Grundsätzlich ist die GACC California für die Organisation des DS-2019 sowie Fragen rund um das Visum zuständig. Durch die enge Zusammenarbeit mit den amerikanischen Unternehmen haben wir aber ausgezeichnete Kontakte vorzuweisen. Melden Sie sich einfach per e-mail oder über unser Kontaktformular und berichten Sie uns über Ihr Praktikumsvorhaben. Wir schauen dann, wie wir Ihnen weiterhelfen und Ihre Wünsche in puncto Praktikum berücksichtigen können.
- Muss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?
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Nein, Ihr Praktikumsunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California, Inc. sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.
- Muss ich einen schriftlichen Praktikumsvertrag vorweisen können?
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Nein. Für den Visumsantrag reicht es aus, wenn Sie von Ihrem Praktikumsunternehmen eine sichere Zusage erhalten haben, in welcher Form dies auch sein mag.
- Wann ist ein „On-Site-Visit“ nötig?
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In manchen Fällen ist es nötig, dass ihr Praktikumsunternehmen durch die U.S. Behörden besucht wird, um sicherzustellen, dass die nötigen Voraussetzungen für ein Praktikum gegeben sind. Sollte Ihr Unternehmen schon einmal mit uns zusammengearbeitet haben, ist dies nicht mehr nötig. Handelt es sich um ein neues Unternehmen, so muss ein On-Site-Visit nur stattfinden, wenn
- das Unternehmen am Praktikumsort weniger als 25 Mitarbeiter hat und
- der Jahresumsatz 3 Millionen Dollar nicht übersteigt.
Dabei wird der potenzielle Arbeitsplatz besichtigt, Fragen zum geplanten Praktikum gestellt, sowie das Gebäude und Büro photographisch dokumentiert.
Die Gebühr für den On-Site-Visit beträgt EUR 200,00 und ist von Ihnen oder Ihrem Gastunternehmen zu tragen.
- Was ist bei Praktika in der Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie zu beachten?
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Die Dauer des Visums bei Praktika in der Hotellerie, bei denen Sie in verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Housekeeping, Rezeption, Guest Services usw.) tätig sind, ist sowohl in der J-1 Intern als auch in der J-1 Trainee Kategorie auf maximal 12 Monate beschränkt.
Wenn Sie jedoch ein Praktikum ausschließlich im gehobenen Management eines Hotels absolvieren, ist eine Dauer von 18 Monaten für J-1 Trainees möglich.
Gleiches gilt für Praktika im Tourismusbereich (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüros) und in der Gastronomie.
- Welche Kriterien muss das Praktikumsunternehmen erfüllen?
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Um ein J-1 Visum in der Kategorie INTERN oder TRAINEE erhalten zu können, muss Ihr Praktikumsunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Employer Identification Number (EIN) muss vorhanden sein
- aus der Webseite des Gastunternehmens müssen Postanschrift, E-mail Adresse und Telefonnummer hervorgehen
- Bestätigung der Unfallversicherung (Workman’s Compensation) ist Pflicht
- wenn Ihr Gastunternehmen bisher noch nicht an unserem J-1 Visumsprogramm teilgenommen hat und weniger als 25 Mitarbeiter und/oder weniger als 3 Mio US Jahresumsatz hat, muss das Unternehmen von den zuständigen Behörden in den USA besucht werden
- Das Verhältnis der Anzahl der Praktikanten zur Anzahl der Vollzeitmitarbeiter im Unternehmen darf nicht größer als 1/3 sein.
- Welche Praktika kann ich annehmen?
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Ihr Praktikum muss einen klaren Bezug zu Ihrem Studium bzw. Ihrem Werdegang haben. Zum Beispiel: Sie absolvieren ein Studium im Medienbereich, möchten ein Praktikum in einer Personalagentur absolvieren und haben neben Ihrem Studium bereits Erfahrungen in der Personalbranche gesammelt. Da das Praktikum keinen erkennbaren Bezug zu Ihrem Studium hat, wäre nur ein Praktikum in der Medienbranche möglich.
Praktika sind u.a. in folgenden Bereichen möglich:
- Kunst & Kulturbereich (Theater, Film, Mode, Fotografie, etc)
- Management (Business Management, Hotel Management, etc.)
- Business Administration (Marketing, Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Versicherung, etc.)
- Wirtschaft und Finanzen (Internationaler Handel, Bankwesen, Aktienmarkt, etc.)
- Naturwissenschaften (Biologie, Biochemie, Geologie. Organische Chemie, Gewässerkunde, Luftfahrt, etc.)
- Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei
- Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Informatik, Maschinenbau, etc.)
- Architektur (Innen- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, etc.)
- Mathematik (Mathematische Analysen, Statistik, Algebra, Angewandte Mathematik)
- Industrielle Tätigkeiten (Wirtschaftingenieurwesen, Wirtschaftsbeziehungen, etc.)
- Öffentliche Verwaltung und Recht (Öffentlichkeitsarbeit, Internationales Recht, Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil- und Umweltrecht, etc.
Einige Berufe setzen in den USA keine Berufsausbildung voraus. Diese sogenannten unskilled occupations dürfen mit einem J-1 Visum während Ihres Praktikums nicht ausgeübt werden. Hierzu zählen u.a. Rezeptionist, Buchhalter, Büroangestellter, etc.
Bitte beachten Sie, dass Praktika im medizinischen, sozialen Bereich (z.B. Human- und Veterinärmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Therapie, etc.) und im Bereich Lehramt nur mit Einschränkungen erlaubt sind. Ein direkter Patienten-, Kinder- sowie Tierkontakt ist nicht zulässig, erlaubt sind jedoch Tätigkeiten im administrativen Bereich, im Labor, Assistenz bei Forschungsvorhaben, etc.
- Muss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?
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Nein, Ihr Praktikumsunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.
- Darf ich mit einem J-1 Visum ein zweites Praktikum in den USA beginnen?
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Nein. Ein J-1 Visum ist immer an ein bestimmtes Praktikum und damit an eine Firma für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Daher darf man mit demselben J-1 Visum kein zweites Praktikum in einem anderen Unternehmen beginnen.
Bedingungen und Gebühren
- Wie hoch sind die Programmkosten für das J-1 Visumprogrammm?
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Die Gebühr für unseren Service richtet sich nach der Länge der Praktikumsdauer und beginnt bei EUR 750,00 für Trainees und EUR 1050 für Interns (zuzüglich Konsulats- und SEVIS-Gebühr). Weitere Informationen: Siehe Preise und Gebühren.
- Benötige ich eine Versicherung für die Zeit meines Praktikums?
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Ja. Alle Praktikanten sowie deren mitreisende Angehörige (J-Visum) müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. Dies können Sie entweder über unseren lizensierten Versicherungspartner erledigen oder sich selbst um einen äquivalenten Versicherungsschutz kümmern.
- Kann ich den Vertrag zum Visumprogramm innerhalb einer Frist widerrufen?
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Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (per Brief, Fax oder eMail). Der Widerruf ist zu richten an GACC CA, Petersstraße 28, 04109 Leipzig; Fax: 0341 2252025; eMail: [email protected]
- Kann man ein Praktikum in den USA direkt nach dem Abitur absolvieren?
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Nein, leider ist dies aufgrund der Bestimmungen des Department of Homeland Security nicht möglich. Erst wenn man über mindestens 5 Jahre Vollzeit Berufserfahrung verfügt bzw. an einer Fachhochschule oder Universität länger als zwei Semester studiert hat, qualifiziert man sich für das J-1 Programm. Es ist in diesem Fall jedoch möglich, als Volunteer in die USA zu gehen. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
- Kann mein Praktikumsunternehmen die Kosten für mein Visum übernehmen?
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Sollte Ihr Unternehmen die Bereitschaft erklären, einen Teil oder sogar die gesamten Visumkosten zu übernehmen, so werden wir uns mit Ihrem Unternehmen in Verbindung setzen. Sollten Sie sich schon angemeldet haben und die Bearbeitungsgebühren bereits gezahlt haben, erhält das Unternehmen eine Rechnung von uns. Sie erhalten daraufhin eine Gutschrift sobald die Unternehmenszahlung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie vor der Anmeldung bereits wissen, dass Ihr Unternehmen die Kosten für den Visumsantrag übernehmen werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann kann die Gebühr auch von Anfang an von Ihrem Gastunternehmen beglichen werden.
Sollten Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich noch nicht angesprochen haben, werden wir dies mit gern Ihnen gemeinsam tun.
- Muss ich die durch Ihren Versicherungspartner angebotene Versicherung abschließen?
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Nein, die von unserem lizensierten Versicherungspartner angebotene Versicherung ist optional. Jedoch ist es gerade in den USA wichtig, sich ausreichend zu versichern. Prüfen Sie daher die Versicherungsangebote genau. Wenn Sie bereits eine Auslandsversicherung haben und sich nicht sicher sind, ob diese Ihnen ausreichend Versicherungsschutz bietet, sprechen Sie uns an.
- Müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit mit der Bearbeitung begonnen werden kann?
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Nein. Das ist nicht nötig. Um mit der Bearbeitung zu beginnen, benötigen wir die Teilnahmeerklärung, die Einverständniserklärung und Ihren Lebenslauf. Um diese downloaden zu können, müssen Sie sich registrieren. In Ihrem Account finden Sie außerdem weitere wichtige Unterlagen, wie etwa zum Ablauf des Visumsprozesses.
- Warum ist die Bearbeitung meines Visumantrags so teuer?
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Das Prüfen eines Visumantrags ist ein sehr komplexes Verfahren, das mit viel Aufwand verbunden ist, da das U.S. Department of State die Einreisevorschriften seit dem 11.09.2001 extrem verschärft hat.
Vor allem das DS-7002, Ihr Trainingsplan, stellt die meisten Unternehmen vor eine große Herausforderung und nicht selten sagen Unternehmen in dieser Phase ihrem Praktikanten kurzfristig ab, da es ihnen zuviel Aufwand ist. In unserem Service können wir das Risiko minimieren, dass Probleme auftreten, da wir und unser amerikanisches Büro in ständigem Kontakt mit dem Unternehmen stehen und bei der Erstellung des Trainingsplanes behilflich sind. Es empfiehlt sich also, besser ein paar Euro mehr auszugeben und damit annähernd sicher zu gehen, dass man am Ende das Visum auch erhält.
- Was ist alles in der Versicherung enthalten, die unser lizensierter Versicherungspartner anbietet?
-
In der Versicherung sind alle wichtigen Teilversicherungen enthalten, die Sie in den USA benötigen: Eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung.
Prüfen Sie Versicherungsangebote genau. Vorteil dieser Versicherung ist, dass Sie im Krankheitsfall keinen Eigenanteil zahlen müssen und die Kosten der Behandlung zu 100% erstattet bekommen. Prüfen Sie Angebote darauf, ob Sie 50 bis 100 Dollar pro Krankheitsfall zuzahlen müssen. Prüfen Sie auch, was nicht versichert ist.
Ausführliche Informationen, die Vertragsbedingungen und ein Tarifblatt finden Sie hier.
- Was ist die Konsulatsgebühr?
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Die U.S.-Konsulate erheben für jede Visumsbearbeitung eine Konsulatsgebühr.
Diese beträgt derzeit USD 160,- und ist vor dem Konsulatstermin zu entrichten. Die gezahlte Konsulatsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
- Was ist die SEVIS-Gebühr?
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Seit dem 01.09.2004 wird eine zusätzliche Gebühr, die SEVIS-Gebühr („Student and Exchange Visitor Information System“) von USD 180,- für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen erhoben. Der Zahlungsnachweis muss bei Ihrem Konsulatstermin vorgelegt werden. Die Erhebung dieser Gebühr wurde beschlossen, um alle ausländischen Studierenden und Forscher sowie gegebenenfalls deren Angehörige elektronisch zu erfassen. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Praktikumsvorhaben sowie einen Nachweis der finanziellen Mittel und notwendiger Versicherungen.
Zudem dient SEVIS der permanenten Kontrolle Ihres Aufenthalts, so dass Sie gefordert sind, innerhalb der ersten 20 Tage nach Ihrer Ersteinreise in die USA Ihre U.S.-Wohnadresse zu bestätigen sowie uns über eventuelle Wohnungswechsel innerhalb der USA binnen 10 Tagen zu informieren. Dies gilt ohne Einschränkung während der gesamten Zeit Ihres USA-Aufenthalts. Sollten Sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, wird die US-amerikanische Einwanderungsbehörde automatisch und ohne weitere Nachfragen Ihre Ausreise aus den USA veranlassen. Wird Ihr Aufenthalt auf diesem Weg beendet, halten Sie sich ab diesem Zeitpunkt illegal in den USA auf. Darüber hinaus drohen Ihnen Probleme bei zukünftigen Visumsanträgen.
- Welche Kosten bekomme ich zurückerstattet, wenn mein J-1 Visumantrag abgelehnt wird?
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Sollte Ihr Visum von der US Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumkosten zurückbekommen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die Ihnen nach der kostenlosen Registrierung zum Download zur Verfügung steht.
Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider in keinem Fall erstattet werden.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein J-1-Visum beantragen zu können?
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Sie können am J-1 Visumsprogramm teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Studenten
- Ihre Praktikumsdauer 12 Monate nicht überschreitet
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind
- Sie Ihr Praktikum entweder während ihres Studiums (nach dem 2. Fachsemester) oderinnerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studium absolvieren
- Sie einen sicheren Praktikumsplatz haben
- Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
- Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300,- p.M. nachweisen können
- Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
- Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen
Absolventen und Berufstätige
- Ihre Praktikumsdauer 18 Monate nicht überschreitet (Ausnahme: Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie)
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind
- Sie ein abgeschlossenes Studium, sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in dem Bereich verfügen oder eine Berufsausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Bereich haben
- Sie einen sicheren Praktikumsplatz mit klarem Bezug zu Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium haben
- Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
- Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300,- p.M. nachweisen können
- Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
- Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen.
- Wo und wie kann/muss ich das J-1 Visum beantragen?
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Jeder Visumantrag läuft in erster Instanz über eine Visumagentur, die vom US Department of State lizenziert ist, das Visumsvordokument DS-2019 auszustellen. Hier werden wir gern für Sie aktiv und organisieren für Sie dieses wichtige Dokument, denn ohne DS-2019 kein Visum und ohne Visum kein USA-Praktikum!
Füllen Sie dazu einfach unser Anmeldeformular zum Visumservice aus, nachdem Sie sich registriert haben. Sie erhalten im Folgenden eine Zahlungsaufforderung, und sobald diese Visumsgebühr bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Auftrags und geben Ihnen genaue Instruktionen zum weiteren Verfahren. Befolgen Sie einfach unsere Hinweise und erfahrungsgemäß nach ca. 4-8 Wochen kann Ihr DS-2019 in Ihrem Briefkasten liegen!
Sobald Sie das DS-2019 erhalten haben, müssen Sie sich um einen Interviewtermin in dem für Sie zuständigen Konsulat kümmern. Auch hier werden wir Sie als Teilnehmer unseres Visumprogramms mit allen nötigen Informationen sowie zusätzlich auszufüllenden Unterlagen versorgen. Der Konsulatsbeamte, der Sie interviewt, entscheidet schließlich über die Bewilligung Ihres Visumantrags.
- Was ist der Express Service?
- Eine Expressbearbeitung ist immer nur auf Anfrage verfügbar und kann nicht abgeschlossen werden sofern ein Firmenbesuch (On Site Visit) bei der Firma durchgeführt werden muss. Im Expressverfahren werden Ihre Unterlagen beim U.S. Sponsor schneller bearbeitet, so dass sich die Bearbeitungszeit um etwa die Hälfte der Zeit verkürzt. Sobald die Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma vollständig beim Sponsor vorliegen, beginnt die Expressbearbeitung. Die Gebühr beträgt EUR 800. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr bspw. im Falle einer Ablehnung, Stornierung des Antrages oder verzögerten Zuarbeit der Gastfirma nicht zurückerstattbar ist.
Ablauf
- An wen wende ich mich bei Problemen während meines Praktikums?
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Die GACC California hat für Sie immer ein offenes Ohr. Zögern Sie nicht, uns eventuelle Probleme während Ihres Aufenthalts sofort mitzuteilen. Wir setzen uns gern für Sie ein!
- Benötige ich einen biometrischen Reisepass?
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Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss maschinenlesbar und bei Ausreise aus den USA noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Kann ich in den USA eine Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?
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Nein. Das J-1 Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visumbestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.
- Kann ich mein J-1 Visum verlängern?
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Ja. Das ist möglich sofern das Visum über uns beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten USA-Praktikum noch nicht ausgereizt haben. Ist Ihr Visum z. B. für ein 10-monatiges Praktikum ausgestellt worden, so können Sie nur noch um höchstens 2 bzw. 8 Monate verlängern. Setzen Sie sich in diesem Fall (unbedingt frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums!) mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung Ihres DS-2019-Formulars zu erreichen. Natürlich können Sie auch kurz nach Deutschland zurückkehren, um dort alles zu organisieren.
Wenn es Ihnen lediglich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Fortsetzung Ihres Praktikums geht, wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Einwanderungsbehörde in den USA: http://dhs.gov/how-do-i/by-type.
- Kann ich mich ein zweites Mal um ein J-1 Visum bewerben?
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Ja. Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN und TRAINEE kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:
INTERN: Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind. Jedoch gilt hierbei, dass Sie nach Ihrem J-1 Aufenthalt in den USA in Ihr Heimatland zurückkehren müssen und das ein gewisser Fortschritt in Ihren Werdegang erkennbar ist (zb. ein weiteres Semester studiert, Studium abgeschlossen, etc.).
TRAINEE: Wenn Sie ein weiteres J-1 Trainee Visum beantragen möchten, so muss zwischen beiden Visa ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits ein J-1 Intern Visum hatten und nun das J-1 Trainee Visum beantragen möchten. (2-year Regulation)
Hinweis: Das zweite Praktikum sollte nach Möglichkeit nicht in derselben Firma stattfinden und muss andere Aufgaben beinhalten, als das vorherige.
- Kann man eine Steuerrückerstattung beantragen?
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Ja, beim Internal Revenue Service (IRS), dem amerikanischen Finanzamt kann man im Kalenderjahr nach dem Praktikum eine Steuererklärung einreichen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Rückerstattung qualifizieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Rückerstattung der Federal Taxes. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Muss man das Einkommen während des Praktikums versteuern?
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Ja. Eigentlich sind Praktikanten zwar aufgrund von US Tax Treaties mit verschiedenen Nationen generell von Federal Unemployment, Medicare, Social Security, Federal sowie zum größten Teil State und Local Income Taxes befreit. Diese werden aber meist von Ihrem Arbeitgeber automatisch vom Gehaltscheck abgezogen. Daher können Sie diese zurückfordern indem Sie eine Steuerrückerstattung beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
- Muss man eine Social Security Number beantragen?
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Man kann als Praktikant immer eine Social Security Number beantragen. Es ist jedoch nur zwingend erforderlich, wenn Sie eine Vergütung erhalten, da diese versteuert werden muss. Die Social Security Number ist jedoch auch für andere Angelegenheiten sehr wichtig. Sie dient zur Identifizierung und wird zum Beispiel benötigt um ein Konto zu eröffnen, einen Führerschein zu beantragen und um Steuern zurückerstattet zu bekommen. Sie sollten daher mit Reisepass, dem I-94 Ausdruck, dem DS-2019 und dem „Employer Letter“ beim Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro findet man auf der Homepage Social Security Online unter https://secure.ssa.gov/apps6z/FOLO/fo001.jsp.
- Wie lange darf ich mich vor Beginn und nach Ablauf meines Visums bzw. Praktikums in den USA aufhalten?
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Mit dem J-1 Visum ist es Ihnen erlaubt bis zu 30 Tage vor dem Beginn Ihres Praktikums in die USA einzureisen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums wird Ihnen gestattet, sich noch weitere 30 Tage legal in den USA zwecks Reisen etc. aufzuhalten. Hierbei wird empfohlen, sich während dieser Periode nur innerhalb der USA zu bewegen, da Probleme bei der Wiedereinreise entstehen können.
- Wie lange dauert es, bis ich mein J-1 Visum in den Händen halte?
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Die Gesamtdauer des Antragprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.
Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Termin bekommen. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.
Insgesamt sollten Sie also mit 6-10 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Visum in den Händen halten.
- Sollte ich meine Abreise bereits während des DS-2019 Antragsprozesses verbindlich planen?
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Wir empfehlen Ihnen während des Antragsprozesses noch keine verbindlichen Reisevorbereitungen (z.B. Flug- und Unterkunftsbuchung) zu treffen. Im Falle einer Ablehnung können die daraus entstehenden Kosten nicht zurückerstattet werden. Das gleiche empfehlen wir bei der Vereinbarung des Konsulatstermins. Warten Sie, bis Ihr DS-2019 ausgestellt bzw. Ihr Visum genehmigt wurde.
- Wie vereinbare ich einen Termin bei der US-Botschaft wenn ich mein DS-2019 erhalten habe?
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Visa-Interview mit der konsularischen Abteilung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Dabei ist es wichtig, die Reisepassnummer, sowie die Nummer Ihres DS-160 Formulars, welches Sie online ausfüllen müssen, parat zu halten, da diese zu Registrierungszwecken benötigt werden.
In Deutschland:
Tel.: 032-22 10 93 243 (Mo-Fr 8:00 – 20:00 Uhr).
Außerdem können Sie auch einen Termin über das Internet vereinbaren. Dazu müssen Sie eine Gebühr von $10 zahlen. Nähere Information dazu finden sie unter http://germany.usembassy.gov/
Deutsche Konsulate für Anträge von J-1 und anderen Nichteinwanderungs-Visa:
Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.
Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.
München: Königinstr. 5, 80539 München.
In der Schweiz:
Tel.: +41(0)315800033 (Mo-Fr 9:00-17:30 Uhr)
Bern: Jubilaumsstrasse 95, 3005 Bern
In Österreich:
Tel.: (0043) (0)72011 6000 (Mo-Fr 8:00 – 20:00 Uhr)
Wien: Parkring 12a, 1010 Wien
Weitere ausführliche Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie in Ihrem persönlichen und kostenfreien Account.
Jetzt kostenfrei Account anlegen.
Sie haben bereits ein Login? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.
